Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 123 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 123 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 23.07.2002 – B 3 KR 63/01 RZitiert von 11
- LSG NRW, 28.01.2003 – L 5 KR 73/02Zitiert von 4
- LSG NRW, 28.01.2003 – L 5 KR 191/01Zitiert von 4
- LSG NRW, 28.01.2003 – L 5 KR 197/01Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 123 aufgehoben durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 378
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